Der Vorstand besteht aus Präsident*in, Vizepräsident*in und bis zu sieben Besitzer*innen; sie alle sind ehrenamtlich für die DAJEB tätig. Zu den vielfältigen Aufgaben des Vorstands gehört es, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen und darüber Rechenschaft abzulegen in Form von Jahresberichten und Vorlage des Haushaltsabschlusses und der Haushaltspläne.
Zudem beschließt er, für welche Aufgaben einzelne Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle verantwortlich sind. Dazu gehören u. a. Fortbildungsbeauftragte, die Redaktion des Informationsrundschreibens, Leitung von zeitlich begrenzt arbeitenden Ausschüssen und Vorbereitungsteams für die Jahrestagungen.
Der Vorstand muss Beschlussvorlagen von den Ausschüssen und Gremien genehmigen, damit diese wirksam werden. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder bei der Abstimmung anwesend sind. Die ordentlichen Vorstandssitzungen finden dreimal im Jahr statt, und die Wahl des Vorstands erfolgt alle vier Jahre.
Zum Vorstand gehören seit der Wahl im März 2024: