Die Richtlinien für die Weiterbildung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung erläutern das Beratungskonzept, das Weiterbildungsziel, die Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung, die Formalitäten der Bewerbung und den Ablauf der Zulassungstagung.
Zudem wird der Aufbau der Weiterbildung ausführlich beschrieben in Bezug auf die zeitliche Gliederung, das Curriculum (inkl. Theorie, Methodik, Praxisreflexion, Supervision, eigene Arbeiten), das Praktikum und die Struktur der 12 Lernphasen im Blended-Learning-Format.
Die Richtlinien legen die Rahmenbedingungen für die Praktikumsstelle, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eheberater*in, die Verpflichtung zur Fortbildung und die Kosten der Weiterbildung fest.
Die Erläuterungen zu Nr. III der Richtlinien für die Weiterbildung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung beinhalten eine ausführliche Beschreibung des erforderlichen Studienabschlusses und der geeigneten Studienfächer. Zudem wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Bewerber*innen mit anderer Vorbildung für den Weiterbildungskurs zugelassen werden können.
Die ethischen Richtlinien gelten für alle Menschen, die an den Bildungsmaßnahmen der DAJEB beteiligt sind. Konkret sind darunter die Lehrenden und die Teilnehmer*innen zu verstehen. Zu den Bildungsmaßnahmen zählen u. a. die Weiterbildungskurse, Fortbildungsreihen, Fortbildungen und Jahrestagungen.
Die ethischen Richtlinien regeln die Beziehung zwischen den Lehrenden und den Teilnehmer*innen und die Gleichstellung aller Personen. Die Lehrenden sind verantwortlich für die Gestaltung der Beziehung zwischen Lehrenden und Teilnehmer*innen. Zudem ist die Pflicht zur Verschwiegenheit für alle Beteiligten, die Anonymisierung von Klient*innendaten, die Zustimmung der Beteiligten bei Forschungsvorhaben sowie die Aufgaben und Wahl der Kurssprecher*in darin verankert.
In den ethischen Richtlinien wird die Pflichten, Rechte und Sanktionen bei Verstoß gegen diese erläutert.